
Wir wollen – gemeinsam mit anderen – als starke Linke eine bessere Politik in München durchsetzen. Dazu brauchen wir Kraft, Engagement und Geld. Geld für Plakate, Flyer und Informationsmaterial. Dazu brauchen wir Sie und Dich.
Das Spendenkonto der Partei DIE LINKE Kreisverband München
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Spende im Verwendungszweck eindeutig als Spende. Die Annahme anonymer Spenden von mehr als 500,- € ist vom Parteiengesetz (§ 25 Abs. 2 Ziff. 6) untersagt. Bitte geben Sie deshalb ggf. Ihren Namen und Ihre Adresse an.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigungen aus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Finanzverantwortlichen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer jährlichen Höhe von 1.650,- € (bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- €) werden nach § 34g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d. h. max. 825,- € (1.650,- €) von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € (3.300,- €) nach § 10 Abs. 2 EStG steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt worden ist.